Anlagenordnung
Die Anlagenordnung des NEW GOLF CLUB Neu-Ulm bindet jede Person, die die Golfeinrichtung in der Kammer-Krummen-Straße 100 in 89233 Neu-Ulm (nachstehend „Golfanlage“) zwecks Ausübung des Golfsports oder als Gast nutzt (nachstehend „Golfer“). Die Golfanlage des NEW GOLF CLUB Neu-Ulm wird von der M&F Sport GmbH & Co. KG (nachstehend „M&F Sport“) betrieben.
I. ALLGEMEIN
1. Den Weisungen des Personals der M&F Sport ist auf der gesamten Golfanlage uneingeschränkt Folge zu leisten.
2. Zudem sind schriftliche Anweisungen auf der Range zu beachten, insbesondere die eingeschränkte Nutzung des Platzes während den Wintermonaten.
3. Die Golfer haben die geltenden Regeln des Golfsports zu beachten.
4. Auf andere Golfer ist in jeder Hinsicht stets Rücksicht zu nehmen. Kein Golfer soll in seinem Training oder Spiel gestört werden.
5. Rechtsgutbeeinträchtigungen anderer Golfer oder der M&F Sport sind unter jeden Umständen zu vermeiden.
II. ÜBUNGSEINRICHTUNGEN
1. Die allgemein üblichen Nutzungszeiten der Übungseinrichtungen sind zu beachten. Die Nutzung der Übungseinrichtungen außerhalb dieser Zeiten ist untersagt.
2. Nur beauftragtes Personal der M&F Sport ist befugt,
Golfunterricht auf der Driving Range zu erteilen.
3. Golfschläge dürfen ausschließlich dann ausgeführt werden, wenn eine Gefahr für andere Personen oder Gegenstände ausgeschlossen ist. Es ist stets auf die Einhaltung ausreichenden Sicherheitsabstands zu achten. Auf der Driving Range ist ausschließlich aus den markierten Bereichen abzuschlagen.
4. Es ist zu vermeiden, dass Golfbälle in die Kleingärten links von der Driving Range und hinter dem Kurzspielbereich gelangen. Gleiches gilt für die Straße rechts von der Driving Range. Die Missachtung dieser Vorschrift kann Schadensersatzansprüche gegen den Golfer nach sich ziehen.
5. Auf dem Puttinggrün ist das Pitchen untersagt.
6. Pitchmarks sind auf dem Pitchinggrün auszubessern.
7. Ballkörbe sind nach deren Benutzung am Ballautomat abzustellen.
8. Die Einlagerung von Rangebällen in den Caddyboxen ist untersagt.
9. Das Mitnehmen von Bällen aus dem Bereich der DrivingRange (die beiden Übungsgrüns gehören nicht zur DrivingRange) ist strengstens untersagt. Verstösse dagegen werden pauschal mit einer Strafe von € 250,— geahndet (entspricht dem 10-fachen Wert eines entwendeten Ballkorbes) und werden ggf. gerichtlich verfolgt. Die Ahndung ist eine Ermessensentscheidung der M&F Sport.
III. GOLFPLATZ
1. Der Golfplatz darf nur mit gültiger Spielberechtigung genutzt werden.
2. Die Hinweise auf den Hinweistafeln zu Beginn des Golfplatzes sind zu beachten. Insbesondere ist es nicht gestattet, den Golfplatz bei (temporärer) Platzsperrung zu bespielen.
3. Die Benutzung von Rangebällen ist auf dem gesamten Golfplatz verboten.
4. Das Einspielen eines Flights in eine Turnierrunde und generell das Einspielen ist nicht gestattet und kann mit Platzverbot geahndet werden.
5. Auf die Greenkeeper und deren Arbeit ist Rücksicht zu nehmen – die Platzpflege hat Vorrang vor dem laufenden Spiel-betrieb. Insbesondere ist es nicht erlaubt, ein Grün anzuspielen, bei welchem der Greenkeeper die Fahne aus dem Loch entfernt hat und sich noch in der Nähe des Greens befindet.
6. Hunde dürfen in privaten Golfrunden grundsätzlich auf dem Golfplatz mitgeführt werden. Hierbei sind die Vorschriften über die Mitführung von Hunden auf dem Golfplatz des NEW GOLF CLUB Neu-Ulm zu beachten.
7. Es ist eine maximale Anzahl von vier Golfspielern pro Flight zulässig.
8. Jeder Golfspieler ist zu zügigem Spielen angehalten, der Abstand zum vorherigen Flight sollte immer wieder nicht mehr als 10 Minuten betragen. Golfspieler haben sich möglichst zu einem Flight zusammenzuschliessen.
9. Den Anweisungen der Spielaufsicht bzw. des Personals der M & F Sport ist unbedingt Folge zu leisten. Verstösse dagegen werden mit je nach Schwere mit temporärem Spiel- oder Anlagenverbot bis zu fristloser Kündigung geahndet.
10. Jeder Spieler muss auf jedem Grün aus Gründen der Platzpflege mindestens eine Pitchmarke mit einer ordnungsgemäßen Pitchgabel (Tees sind keine Pitchgabeln) ausbessern. Dies ist eine Frage der Rücksichtnahme und der Etikette. Nichtbeachtung kann geahndet werden im Ermessen der M & F Sport.
11. Divots sind – mit Ausnahme von Divots auf den Abschlägen – zurückzulegen. Sandbunker sind nach dem Spiel aus diesen mittels eines Rechens einzuebnen.
12. Probeschwünge mit Bodenberührung sind auf den Abschlägen zu unterlassen.
13. Golf-Carts sind auf Flächen, die kürzer als das Fairway gemäht sind, nicht zugelassen. Golf-Trolleys sind nicht in dem Bereich zwischen Grün-Bunker und Grün sowie nicht auf dem Vorgrün zu bewegen.
14. Die Betretung einer Fläche, die als Biotop gekennzeichnet ist, ist untersagt.
15. Abfall ist in den bestehenden Abfalleimern zu entsorgen. Gebrochene Tees sind nach dem Abschlag in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu entsorgen.
IV. CLUBGEBÄUDE
- Das Clubgebäude und die Terrasse sind ausschließlich mit sauberem Schuhwerk zu betreten.
- Das Betreten des Clubgebäudes mit Metallspikes ist untersagt.
V. PARKBEREICH
- Im gesamten Parkbereich gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Es ist Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) einzuhalten.
- Das Parken ist an allen Stellen auf dem Golfplatz verboten.
VORSCHRIFTEN ÜBER DIE MITFÜHRUNG VON HUNDEN AUF DER GOLFANLAGE DES NEWGOLFCLUB NEU-ULM
Die Vorschriften über die Mitführung von Hunden auf dem Golfplatz des NEW GOLF CLUB Neu-Ulm binden jede Person, die die Golfeinrichtung in der Kammer-Krummen-Straße 100 in 89233 Neu-Ulm (nachstehend „Golfanlage“) zwecks Ausübung des Golfsports oder als Gast nutzt (nachstehend „Golfer“). Die Golfanlage des NEW GOLF CLUB Neu-Ulm wird von der M&F Sport GmbH & Co. KG (nachstehend „M&F Sport“) betrieben.
- Der Golfer hat die Mitführung eines Hundes auf einer Golfrunde im Rangeoffice des NEW GOLF CLUB Neu-Ulm vor Beginn der Golfrunde anzumelden.
- Auf der Driving Range sind Hunde nicht erlaubt.
- Der Hund ist auf der Golfanlage stets an einer Leine zu führen. Während der Golfrunde ist die Leine grundsätzlich mit dem Golfbag des Golfers fest zu verbinden.
- Das Mitführen eines Hundes auf einer Golfrunde ist nur erlaubt, sofern sämtliche Flightpartner der Mitführung zustimmen.
- Vor Beginn der Golfrunde sollte der Hund nochmals alle kleinen und großen Geschäfte erledigen. Der Golfer hat während der Golfrunde stets einen Kotbeutel zur sofortigen Entfernung der Hinterlassenschaften des Hundes bei sich zu haben.
- Bei einem Golfturnier ist das Mitführen eines Hundes nicht gestattet.
- Das Golfbag des Golfers samt daran angeleintem Hund muss mit ausreichend Sicherheitsabstand zum Schwungbereich der Golfschläger und weit abseits der Flugbahn der Golfbälle abgestellt werden.
- Hunde dürfen im Gastronomiebereich ausschließlich auf der Terrasse mitgeführt werden.
- Mit dem Mitführen des Hundes übernimmt der Golfer die volle Haftung für alle Schäden, die der Hund gegenüber Mensch und Material auf der Golfanlage des M&F Sport anrichtet.
- Im Sinne aller Golfer können Zuwiderhandlungen gegenüber Mensch, anderen Lebewesen und Material mit einem Platzverbot geahndet werden.